Ergotherapie
Gestaltungstherapie-Ambulanz
Das Furtbachkrankenhaus ist eine Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie.
Ergotherapie und Gestaltungstherapie gehört im Furtbachkrankenhaus zum stationären Behandlungsangebot.
Seit 1997 gibt es am Furtbachkrankenhaus eine Praxis für Ergotherapie. Dies ist ein Angebot für Patienten, die nach der Entlassung aus der Klinik eine ambulante ergotherapeutisch/gestaltungstherapeutische Weiterbehandlung wünschen, kann aber auch nur zur ambulanten Behandlung – besonders effektiv in Ergänzung zu ambulanter Psychotherapie – aufgesucht werden.
Ergotherapie
Ergotherapie will die Handlungsfähigkeit des Menschen stärken. Ziel der ergotherapeutischen Behandlung ist die Verbesserung krankheitsbedingter Einschränkungen und das Wiedererlangen und Üben von emotionalen, sozialen und kognitiven Fähigkeiten.
Innerhalb der ergotherapeutischen Behandlung im Furtbachkrankenhaus haben wir uns auf die Gestaltungstherapie spezialisiert.
Gestaltungstherapie
Gestaltungstherapie ist eine Therapieform, die mit bildnerischen Mitteln auf tiefenpsychologischer Grundlage arbeitet.
Die Gestaltungstherapie wirkt Ich- stärkend und strukturierend. Im geschützten Rahmen der therapeutischen Beziehung kann der Patient mit verschiedenen Materialien wie Farben, Papier und Ton seiner Befindlichkeit Ausdruck verleihen. Es kommt dabei nicht darauf an, ein künstlerisch ästhetisches Produkt herzustellen, sondern darauf, Gefühle und Bedürfnisse besser wahrnehmen zu lernen und eigene kreative Möglichkeiten zu entdecken.
So können Konflikte zugänglicher oder überhaupt verbalisierbar werden. ein allmählich bewusst werdendes Verarbeiten der eigenen Situation wird möglich und es können im Gestaltungsprozess neue Handlungen erprobt werden.
Indikationen
Menschen mit allen psychiatrischen und psychosomatischen Erkrankungen, mit psychischen, psychosomatischen und psychosozialen Einschränkungen, zur weiteren Stabilisierung nach einem Klinikaufenthalt oder begleitend zur ambulanten psychiatrischen/psychotherapeutischen Behandlung und mit einem Mindestmaß an Motivation und Interesse sich gestalterisch auszudrücken.
Verordnungen
Ergotherapie, und Gestaltungstherapie als eine Methode der Ergotherapie, kann vom behandelnden Arzt/Psychiater mit einer Heilmittelverordnung verschrieben werden.
In der Regel können jeweils 10 Stunden (1x wöchentlich 1 Stunde) und bis zu 40 Behandlungsstunden in Folge verordnet werden. Ausnahmen von der Regel sind möglich.
Wir bieten Einzelbehandlungen an, bei entsprechender Nachfrage können Gruppen eingerichtet werden.
Auf der Heilmittelverordnung ist
- Das Heilmittel nach Maßgabe des Katalogs: psychisch-funktionelle Behandlung (Gestaltungstherapie)
- Die Verordnungsmenge und die Anzahl pro Woche: 10 Behandlungen, 1 mal wöchentlich 60 Minuten
- und die Diagnose
auszufüllen.
Die Therapeutin
Susanne Schoppen
- Staatlich anerkannte Ergotherapeutin
- Graduierte Kunst- und Gestaltungstherapeutin (DAGTP/DFKGT)
- M.A. Interdisziplinäre Therapie in der Psychosozialen Versorgung
- Seit 1992 am Furtbachkrankenhaus (vormals Klinik der Offenen Tür) tätig
So erreichen Sie mich
Telefonisch unter:
0711/6465-292 (Frau Schoppen)
Bitte sprechen sie Ihren Namen und Telefonnummer auf den Anrufbeantworter. Ich rufe Sie so bald wie möglich zurück um einen Vorgesprächstermin zu vereinbaren.